FAQ
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Informationen zum Deutschlandticket (49-€uro-Ticket)
Stand: 01.02.2023
Liebe Fahrgäste,
die Einigung von Bund und Ländern ist da: das 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, für Nah- und Regionalverkehr soll baldmöglich eingeführt werden.Derzeit werden hierzu Detailabstimmungen geführt. Bis diese abschließend geklärt sind, können wir Ihnen jedoch schon einmal folgende Fragen beantworten: Mit dem Deutschlandticket bewegen wir mehr!
Die wichtigsten Fragen und Antworten (Quelle: https://www.vms.de/d-ticket/):
Was ist das Deutschlandticket und wie viel kostet es?
Mit dem Deutschlandticket sind Sie mit Bus und Bahn für 49 Euro im Monat mobil - und das bundesweit! Es soll als monatlich kündbares Abonnement voraussichtlich ab dem 1. Mai 2023 bundesweit eingeführt werden. Nur die Zustimmung der EU-Kommission steht noch aus.
Wo gilt das Deutschlandticket und wo nicht?
Das Deutschlandticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Deutschlands (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen) sowie in der zweiten Klasse aller Regionalzüge. Es gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain.
Muss ich für das Deutschlandticket mein Abonnement kündigen?
Wenn Sie bereits ein Abonnement bei einem Verkehrsunternehmen im VMS abgeschlossen haben, müssen Sie nichts tun! Auf keinen Fall sollten Sie es kündigen. Sie können das bestehende Abonnement demnächst über die VMS-Homepage direkt in ein Deutschlandticket ändern, wenn Sie das wünschen. Wir werden Sie umgehend über den Deutschlandticket-Newsletter darüber in Kenntnis setzen, wann und wie der Antragsprozess ablaufen wird. Alternativ können Sie auch Ihr bestehendes Abonnement fortführen, falls Sie einen Wechsel zum Deutschlandticket nicht wünschen. Hierfür sind Ihrerseits keine weiteren Handlungen notwendig.
Wann startet der Verkauf für das Deutschlandticket?
Der Bund und die Länder haben sich auf einen bundesweit einheitlichen Starttermin für den Vorverkauf zum 3. April 2023 geeinigt. Ab diesem Tag ist unser Buchungsportal für einen verbindlichen Erwerb des Deutschlandtickets freigeschalten.
Wie und wo erhalte ich das Deutschlandticket?
Fest steht, dass Sie das Deutschlandticket als digitales, monatlich kündbares Angebot für 49 Euro im Abonnement ab dem 3. April 2023 erwerben können. Wir werden Sie über den Deutschlandticket-Newsletter rechtzeitig an den Verkaufsstart erinnern. Da es sich gemäß politischer Vorgaben um ein digitales Produkt handeln wird, wird auch der Antragsprozess digital auf der VMS-Homepage abgewickelt. Unser Newsletter wird dabei eine Verknüpfung enthalten, die Sie direkt zu dem Antragsprozess leiten wird.
Kann ich andere Personen, Hunde und Fahrräder mitnehmen?
Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über sechs Jahren ist nicht möglich. Kinder unter sechs Jahren sind weiterhin kostenlos unterwegs. Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die Tarifbestimmungen des VMS.
Ist das Deutschlandticket übertragbar?
Das Deutschlandticket ist ein personengebundener Fahrausweis und nicht auf andere Personen übertragbar.
Werden alle Vereinbarungen meines Abonnements automatisch übernommen?
Bestehende Abonnements müssen nicht gekündigt werden. Sie können zu gegebener Zeit entscheiden, ob Sie im bestehenden Abonnement bleiben oder ins Deutschlandticket wechseln möchten. Bestehende Vorteile der aktuellen Abo-Produkte des VMS-Tarifs, wie zum Beispiel die für die Abo-Monatskarte geltende Mitnahmeregelung von bis zu vier Personen an den Wochenenden und Feiertagen sowie die Übertragbarkeit an andere Personen, werden beim Wechsel zum Deutschlandticket nicht übertragen. Sie gelten aber weiterhin für bislang abgeschlossene und weiter genutzte Abonnements im VMS-Tarif.
Wird es beim Deutschlandticket Sozialtarife bzw. Ermäßigungen geben?
Die Details zu Ermäßigungen für Schüler, Studenten oder Auszubildende sowie Regelungen für Geringverdiener werden aktuell von den Ländern und Verkehrsverbünden besprochen. Falls hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend auf unserer Webseite und über den Deutschlandticket-Newsletter informieren.
Was gilt für Kinder?
Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit dem ÖPNV und benötigen generell kein Ticket. Kinder über sechs Jahre müssen ein Ticket erwerben. In Abhängigkeit von den jeweiligen Bedürfnissen können hierbei auch von dem Deutschlandticket abweichende Produkte attraktiv sein. So kann beispielsweise das BildungsTicket für 15 Euro pro Monat eine sinnvolle Alternative für alle Schüler sein, die sich hauptsächlich im Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelsachsen bewegen.
Wie kann ich das Deutschlandticket kündigen?
Das Deutschlandticket ist monatlich kündbar. Da die Beantragung digital erfolgen wird, wird auch die Kündigung digital durchführbar sein.
Wie lange wird das Deutschlandticket angeboten?
Die Politik strebt an, dass Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das Deutschlandticket ist aktuell auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über ein weiteres Vorgehen entschieden.
Wie kann ich das Deutschlandticket vorbestellen?
Wenn Sie sich hier www.vms.de/d-ticket/ das Deutschlandticket reservieren, informieren wir Sie umgehend per E-Mail darüber, wo und wie die Buchung durchführbar ist.
Wie erfahre ich Neues zum Deutschlandticket?
Wir informieren Sie auf der Webseite des VMS und über den Deutschlandticket-Newsletter fortlaufend über die neuesten Entwicklungen zum Deutschlandticket.
Welche Tickets werden weiterhin angeboten?
Der VMS bietet weiterhin seine gesamte Palette an Produkten an.
+++ Hinweis: Sobald uns neue Informationen zum Deutschlandticket vorliegen, aktualisieren wir diese Seite. +++
BildungsTicket
Was kostet das BildungsTicket?
Das BildungsTicket kostet 15 Euro monatlich, jährlich 180 Euro.
Kann man das BildungsTicket jeden beliebigen Monat im Jahr erwerben?
Ja, der Beginn ist zu jedem Monat im Jahr möglich. Die Mindetvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Gibt es eine Frist für die Beantragung des BildungsTickets? Ist ein Sofortkauf möglich?
Ja, eine Frist zur Beantragung des BildungsTickets gibt es. Der Abo-Antrag ist bis zum 10. des Vormonats beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen, wenn es zum 1. des Folgemonats starten soll.
Bis wann soll das BildungsTicket beantragt werden, damit es pünktlich zum Schulbeginn vorliegt?
Spätestens bis zum 10. Juli ist der Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTickets beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen, damit das BildungsTicket pünktlich zum Schulbeginn im August vorliegt.
Muss ich einen Abo-Antrag stellen, obwohl mein Kind zur Schule mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß gehen kann?
Wenn die Schule mit dem Fahrrad oder fußläufig erreichbar ist, dann ist die Antragsstellung zum Erwerb eines BildungsTicket nicht notwendig. Wenn Ihr Kind auch regelmäßig in der Freizeit Bus- und Bahn nutzt, kann auch dafür ein BildungsTicket beantragt werden. Antragsformular
Wer kann das BildungsTicket beantragen?
Den Antrag kann jede volljährige Person für einen Schüler stellen.
Kann ich als Berufschüler ein BildungsTicket erwerben?
Ja. Alle Berufsschüler, die sich in einem Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und Berufsfachschule befinden, können ein BildungsTicket erwerben.
Die Schulbescheinigung ist verpflichtend dem Antrag beizulegen. Das BildungsTicket kann aber nicht von Berufsschülern genutzt werden, die sich in einer dualen Ausbildung befinden. Für diese Nutzergruppe wird das AzubTicket Sachsen angeboten. Nähere Info´s zu diesem Tarifangebot gibt es im Internet unter https://www.dein-azubiticket.de/dein-azubiticket/
Kann ich als Auszubildender in einer dualen Ausbildung ein BildungsTicket erwerben?
Nein, für Auszubildende in dualen Bildungsgängen gilt das Ticket nicht, denn diese können das AzubiTicket Sachsen erwerben.
Kann ich als Student ein BildungsTicket erwerben?
Nein, für Studenten gilt das Ticket nicht.
Kann ich als Freiwilligendienstleistender ein BildungsTicket erwerben?
Ab dem 1. Januar 2023 können auch Freiwilligendienstleistende ein BildungsTicket erwerben.
Wo finde ich den Abo-Antrag für das BildungsTicket?
Der Abo-Antrag steht hier zum >>download<< zur Verfügung.
Bei welchen Verkehrsunternehmen kann ich mein BildungsTicket erwerben?
Grundsätzlich bei jedem Verkehrsunternehmen im VMS-Gebiet. Es sollte jedoch das Verkehrsunternehmen gewählt werden, welches Ihr Kind am häufigsten nutzt. Eine Hilfe für die Auswahl des Verkehrsunternehmen finden Sie hier >>download<<
Was passiert bei verspäteter Beantragung des BildungsTickets?
Kann ich dann bis zum Erhalt des BildungsTickets umsonst die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?
Wenn der Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTicket verspätet eingereicht wird, kann nicht sichergestellt werden, dass das Ticket pünktlich zum Schuljahresbeginn vorliegt. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis ist ausgeschlossen. Es sind dann entsprechend Einzelfahrausweise zu erwerben.
Ist die Beantragung einer Kundenkarte notwendig, um das BildungsTicket nutzen zu können?
Nein, eine extra Beantragung einer Kundenkarte ist nicht notwendig. Die Kundenkarte wird mit dem BildungsTicket (Wertmarken) automatisch zugesandt.
Wo erfolgt die Antragsstellung, wenn die Schule und der Wohnort in zwei verschiedenen Verbundgebieten liegen?
Grundsätzlich erfolgt die Beantragung des VMS-BildungsTickets bei einem Verkehrsunternehmen des VMS, wenn die Schule im VMS-Gebiet liegt. Da jedoch bei verbundüberschreitenden Schulwegen viele Rahmenbedingungen zu beachten sind, wird empfohlen, vor der Antragstellung sich an der Info-Hotline des VMS (Tel. 0371 40008-77) zu informieren.
Ist die jährliche Beantragung eines BildungsTicket notwendig?
Nein, nur bei einem Schulwechsel ist ein Änderungsantrag zu stellen. Alle Schüler ab dem 15. Geburtstag müssen ab dem zweiten Jahr der Nutzung jährlich bis spätestens 10. September eine neue Schulbescheinigung einreichen. Die Schulbescheinigung steht hier zum >>download<< zur Verfügung. Bei der Erstbeantragung erfolgt die Bestätigung auf dem Antragsformular.
Benötige ich eine Schulbescheinigung ab dem 15. Geburtstag?
Ja, der Nachweis wird jedes Jahr benötigt. Die Schulbescheinigung steht hier zum >>download<< zur Verfügung. Bei der Erstbeantragung erfolgt die Bestätigung auf dem Antragsformular.
Wer kann das BildungsTicket nutzen, wo gilt das BildungsTicket?
Das BildungsTicket kann nutzen:
jeder Schüler bis zum 15. Geburtstag
jeder Schüler ab dem 15. Geburtstag mit Bescheinigung der Bildungseinrichtung (allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen (außer duale Ausbildungen)) und wenn sich die Schule und/oder der Wohnort im VMS-Gebiet befinden.
Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht. Es gilt in allen Nahverkehrsmitteln (Zug, S-Bahn, Tram, Bus) im VMS-Gebiet in Kombination mit einer gültigen Kundenkarte.
Wo finde ich die Fahrpläne anderer Linien?
Wo finde ich die Fahrpläne anderer Linien?
Sofern Sie die von Ihnen gewünschte Linie nicht unter den Stichpunkten Stadtverkehr, Regionalverkehr und Schülersonderlinien gefunden haben, dann wird diese nicht von unserem Unternehmen befahren.
In diesem Fall nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Mittelsachsen. In diese sind alle Fahrpläne von Zug, Tram und Bus eingebunden. Darüber hinaus werden Ihnen hier auch entsprechende Umsteige-/Anschlussbeziehungen angezeigt.